Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Webseitenservice Thüringen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Webseitenservice Thüringen  und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden, für den Zweck der Online-Beauftragung auf seinem Rechner abgespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist Webseitenservice Thüringen

Hartmut Kehr, Jenaerstrasse 17, 99425 Weimar Tel.:01746422085, E-Mail:post@welo-tv.de

§ 3 Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Kunden per Internet erteilte Auftrag mittels Email bestätigt worden ist.

§ 4 Rechnung

Sie erhalten eine Rechnung. Je nach Arbeitsaufwand wird die Rechnung für Suchmaschienenoptimierung und oder Websitegestaltung – Neugestaltung erstellt. Diese erhalten Sie nach Fertigstellung des Auftrages per E -Mail.

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlung

Bei Zahlung gegen Rechnung hat der Auftraggeber den Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen.

§ 6 Haftung

Webseitenservice Thüringen ist nicht haftbar !!!

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Webseitenservice Thüringen. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts. Hat der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Kunde Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Weimar als Gerichtsstand vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 1.11.2021