BFSG- Barrierefreiheit für Website

Symbol barrierefreiheit website

Ab dem 28.Juni 2025 müssen Online Shops und einige Websites barrierfrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verplflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit für Apps, digitale Produkte, Websites und  Dienstleistungen nach der EU Richtlinie European Accessibility Act (EAA).

Erfahren Sie hier was zu beachten gilt.

Wer muß Barrierefreiheit für Website umsetzen?

Alle Unternehmen und Organisationen, die eine Website betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten. Damit stellen sie sicher, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten haben.

1. Öffentliche Stellen

  • Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden: Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites, mobilen Anwendungen und andere digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten.
  • Dazu zählen auch Schulen, Universitäten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, sofern sie öffentliche Aufgaben erfüllen.

2. Private Unternehmen

  • Pflicht für bestimmte Unternehmen: Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025, basierend auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act), gelten Barrierefreiheitsanforderungen auch für bestimmte privatwirtschaftliche Bereiche:
    • Banken und Finanzdienstleister (z. B. Online-Banking).
    • E-Commerce-Plattformen z.B. Onlineshops.
    • Anbieter von Telekommunikationsdiensten.
    • Personenbeförderungsdienste (z. B. Online-Ticketbuchungen).
    • Hersteller von digitalen Produkten wie Geldautomaten, Zahlungsterminals oder Fahrkartenautomaten.

3. Unternehmen mit öffentlichem Auftrag

  • Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen im Auftrag von Behörden erbringen, können ebenfalls verpflichtet sein, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen.

Anforderungen an den Online-Auftritt

Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den Standards der EN 301549 entsprechen. Diese Norm basiert stark auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die unter anderem folgende Anforderungen umfassen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos).
  • Bedienbarkeit: Navigation und Funktionalitäten müssen auch ohne Maus nutzbar sein (z. B. über Tastatur oder Screenreader).
  • Verständlichkeit: Inhalte müssen klar und einfach zu verstehen sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und mit Assistenztechnologien kompatibel sein.

Wer muss BFSG nicht umsetzen?

Die Ausnahmen: 

  •  Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden
  • der jährliche Gesamtumsatz darf 2 Millionen Euro nicht überschreiten

 

Fazit

Barrierefreiheit ist in Deutschland nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, Inklusion zu fördern und den Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern. Insbesondere öffentliche Stellen und Unternehmen in den oben genannten Bereichen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der EN 301549 umzusetzen und damit einer inklusiven digitalen Zukunft gerecht zu werden.

Ein Verstoß gegen das BFSG kann als Ordnungswidrigkeit fest gelegt werden und ein Bußgeld bis zu 100.000€ kann drohen.

Ihre Website oder Ihr Online Shop ist nicht barrierefrei und  braucht einen

Relaunch (Neugestaltung, Errneuerung)?

Was ist BFSG EN 301549 ?

Die EN 301549 im  BFSG ist eine europäische Norm, die speziell darauf abzielt, digitale Barrierefreiheit zu fördern. Sie legt klare Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen digitale Produkte und Dienstleistungen ohne Hindernisse nutzen können. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Ziel der Norm:

  1. EN 301549 sorgt dafür, dass Technologien für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einfacher zugänglich werden. Dadurch wird die soziale Eingliederung gestärkt.

  2. Klare Richtlinien für Barrierefreiheit:
    Die Norm fordert Hersteller und Dienstleister dazu auf, Barrierefreiheit bereits in der Designphase zu berücksichtigen.

  3. Gleicher Zugang für alle:
    Dank der festgelegten Standards können alle Nutzer – unabhängig von ihren Fähigkeiten – auf dieselben Informationen und Dienstleistungen zugreifen.

  4. Einheitliche Methode:
    EN 301549 bietet einen konsistenten Ansatz zur Barrierefreiheit. Das macht es Unternehmen einfacher, die Anforderungen einzuhalten.

  5. Förderung von Vielfalt:
    Durch die Umsetzung der Norm können Menschen mit Behinderungen besser in die digitale Welt integriert werden, was zu einer vielfältigeren und inklusiveren Gesellschaft beiträgt.

  6. Vorteile für Unternehmen:
    Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzerzufriedenheit, sondern vergrößert auch die Marktreichweite und fördert innovative Designs.

Die EN 301549 ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Zukunft für alle.

 

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